Kompetente Energieberatung

01.

Energieausweise

Bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes bzw. eines Gebäudeteils ist dem Käufer oder dem Mieter ein gültiger Energieausweis vorzulegen. Energieausweise sollen ausschließlich die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes darstellen und einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen. Dabei wird unter Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis unterschieden.

Im Energiebedarfsausweis wird Anhand der Gebäudehülle und der Heizungsanlage eine nutzerunabhängige Berechnung erstellt. Der Verbrauchsausweis dagegen, wird mit vorhandenen Verbrauchsdaten – beispielsweise Heizkostenabrechnung – über die letzten 3 Jahre erstellt.

Für Gebäude, mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantragstellung vor 1. November 1977 und für Neubauten ist ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Für Gebäude mit Bauantragstellung nach 1. November 1977 oder für Gebäude mit 5 Wohneinheiten oder mehr, besteht die freie Wahl, welcher Ausweis erstellt werden soll.

02.

Energieberatung für Wohngebäude

Eine Energieberatung für Wohngebäude soll aufzeigen, mit welchen sinnvollen Maßnahmen sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern und somit Energie sparen können.

Ich, als Energieberater ermittle vor Ort den Ist-Zustand ihres Gebäudes und erarbeite aufgrund dieser Basis ein Sanierungskonzept. Dabei werden auch Kosten der Maßnahmen und die möglichen finanziellen Fördermittel dargestellt. Das Ergebnis wird in einem ausführlichen Beratungsbericht zusammengefasst und Ihnen als sogenannter individueller Sanierungsfahrplan ausgehändigt (iSFP).

Sie haben dabei die Wahlmöglichkeit, ob die Sanierung zum Effizienzhaus (85, 70, 55 oder 40) in einem Zug dargestellt wird, oder eine Darstellung gezeigt wird, wie durch eine schrittweise sinnvolle Maßnahmenreihenfolge über einen längeren Zeitraum der Energiebedarf gesenkt werden kann.

Für bestimmte förderfähige Maßnahmen (z.B. Dachsanierung) wird mit der Vorlage des individuellen Sanierungsfahrplans ein zusätzlicher Förderbonus (iSFP-Bonus) von 5% auf die Maßnahme gewährt. Dabei werden die Kosten für die Beratung mit 80% vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), maximal jedoch mit 1300€ bzw. 1700€ gefördert.

03.

Fördermittelbeantragung und -beratung BAFA/KfW

Bei der Sanierung eines Bestandsgebäudes muss, wenn eine Förderung erwünscht ist für die verschiedenen Einzelmaßnahmen ein Antrag auf Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Unterschieden wird in Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung, beispielsweise Lüftungsanlagen), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung. Für bestimmte Einzelmaßnahmen (wie Dachdämmung und Außenwanddämmung) ist das Einbeziehen eines sogenannten Energie-Effizizenz-Experten (EEE) notwendig, um eine Förderung zu beantragen und letztendlich zu erhalten.

Ähnlich sieht es mit Fördermitteln der KfW aus. Wenn sie mit dem Neubau oder der Sanierung Ihres Gebäudes einen KfW-Effizienzhaus Standart erreichen, kann hierfür ein zinsgünstiger Kredit bei der KfW beantragt werden. Auch hierfür ist das Einbeziehen eines Energie-Effizienz-Experten erforderlich.

Kommen Sie bei Fragen gerne auf mich zu. Ich berate Sie zuverlässig zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten. Auch die Antragstellung und die Tätigkeiten als Energie-Effizienz-Experte führe ich für Sie durch.

04.

Baubegleitung / Qualitätskontrolle

Als Energie-Effizienz-Experte stelle Ich sicher, dass die Maßnahmen die durchgeführt werden sollen, zum gewünschten Ergebnis führen. Das ganze erfolgt in Absprache mit den zuständigen Fachhandwerkern und wird parallel zur Durchführung einer Sanierungsmaßnahme oder einer Sanierung zum Effizienzhaus abgehandelt. Dabei wird mindestens eine Baustellenbegehung pro Maßnahme erforderlich sein. Es wird dabei beispielsweise auf den luftdichten und wärmebrückenarmen Anschluss von Bauteilen geachtet, oder die Anwendung entsprechender Dämmstoffe bezüglich Dicke, Aufbau und Eigenschaft überprüft. Außerdem können Leistungen wie die Antragstellung, Prüfung von einzureichenden Rechnungen, Feststellung förderfähiger Kosten und ähnliches hierbei angesetzt werden. Sie werden also vom Tag der Antragstellung bis zum Abschluss der Maßnahme komplett von mir als Energieberater begleitet. Die hierfür entstehenden Kosten werden zu 50% vom Fördermittelgeber übernommen. Da der Aufwand der Baubegleitung sehr unterschiedlich ist, sind die Kosten hier sehr variabel. Kommen Sie mit Ihrem Vorhaben auf mich zu und ich werde Ihnen Informationen zu den entstehenden Aufwendungen liefern.

05.

Raumweise Heizlastberechnung DIN 12831

Die Heizlast beschreibt die notwendige Stärke oder die Leistung einer Heizungsanlage, um die Innentemperatur unter Bedingung der tiefsten Außentemperaturen aufrecht zu erhalten. Bei einer raumweisen Heizlastberechnung werden alle Bauteile, die an Außenluft oder unbeheizte Räume grenzen, mit ihrem tatsächlichen Wärmeverlust im aktuellen Bauzustand berücksichtigt. So wird für jeden Raum das benötigte Energieniveau ermittelt, sodass Heizkörper bzw. Flächenheizung (beispielsweise Fußbodenheizung) dementsprechend dimensioniert werden können. Eine raumweise Heizlastberechnung ist in folgenden Fällen sinnvoll:

  • Bei Einbau neuer Heizflächen
  • Nach Einbau neuer Fenster und/oder nach dem Dämmen der Wände/Dachflächen
  • Bei Einbau einer neuen Heizungsanlage
  • Vor Durchführung eines hydraulischen Abgleichs

Für eine förderfähige Heizungsanlage zur Wärmeerzeugung, ist eine raumweise Heizlastberechnung bzw. ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B erforderlich.

Weitere Leistungen

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